Eine Notrettung wird im Sinne von ITLS nur bei drohender physischer Gefahren durchgeführt. Die sofortige Rettung aus dem Gefahrenbereich wäre zB indiziert wenn ein Fahreug in Brand geraten ist, abzustürzen droht oder vielleicht in einem Gewässer versinkt. Aufgrund der Dringlichkeit …

